Digitales Hinweisgebersystem des Landeslabors Berlin-Brandenburg 

Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat beim Landeslabor Berlin-Brandenburg ("LLBB") höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform verhalten, schützen wir das LLBB, unsere Beschäftigten sowie unsere Geschäftspartner, Dienstleister und deren jeweilige Beschäftigte. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten des LLBB entgegen.

 Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit. Darunter fallen zum Beispiel Verstöße gegen Gesetze wie Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl oder Diskriminierung.
 
 Schutz für alle Beteiligten

 Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für hinweisgebende Personen und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim Hinweisgebersystem des LLBB erfolgen, werden mit dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.
 
 Hinweise abgeben – aber richtig!

 Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet unser Dienstleister Hinweisgeberexperte diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den hinweisgebenden Personen notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf folgenden Fragen berücksichtigen:
 
 
·         Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
·         Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
·         Wann? – Wann war der Vorfall?
·         Wie? – Wie oft ist er passiert?
·         Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Sie als hinweisgebende Personen sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dies möchten, wird Ihre Anonymität von unserem beauftragten Dienstleister strikt gewahrt. 
 
Neben unserem Dienstleister Hinweisgeberexperte sind an der Bearbeitung von Hinweisen gegebenenfalls auch andere Stellen im LLBB beteiligt. Bei begründeten Hinweisen wird der Sachverhalt gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer interner oder externer Experten ermittelt,. Ebenso findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Servicebereich Z-1 – Personalmanagement in der Aufklärung statt und es werden Maßnahmen angestoßen, sofern diese erforderlich sind. 



Hinweise abgeben – aber wo?

Die Firma Compliance Beratung + Service GmbH ist unsere zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstößen. Bitte kontaktieren Sie unseren Dienstleister über einen der folgenden Kanäle.

Nutzen Sie bitte bevorzugt das Online-Formular.

Unsere weiteren Meldekanäle

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.